Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wandt Spedition Transportberatung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 1604
EUID
DEP1103.HRB1604
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 58/25 b
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Torsten Gutmann
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig
Adresse
Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig
Telefon
(0 531) 1805261-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.02.2025
Eröffnung
01.05.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.06.2025
Berichtstermin
30.07.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
30.07.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist nachrangiger Forderungen
06.11.2025
Prüfungstermin
20.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beratung über sowie die Vermittlung und Durchführung von Speditionsgeschäften aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH ist am 01.05.2025 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung durchgeführt, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Rechtsanwalt Torsten Gutmann ist als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.06.2025 sowie nachrangige Forderungen bis zum 06.11.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin für die regulären Forderungen ist am 30.07.2025 angesetzt. Für nachrangige Forderungen wurde ein besonderer Prüfungstermin am 20.11.2025 bestimmt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderung…
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 25.03.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 25.03.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 25.02.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wir…
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 30.06.2025 bei dem Sachwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten nachrangigen Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten nachrangigen Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 58/25 b: Über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
S…
273 IN 58/25 b: Über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Es wurde Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.06.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 30.07.2025, 11:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S.1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.05.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger …
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 06.11.2025 bei dem Sachwalter Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), ist am 24.02.2025 folgendes angeordnet …
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), ist am 24.02.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 24.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zus…
273 IN 58/25 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wandt Spedition Transportberatung GmbH, Hansestraße 47 a/c, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1604), vertr. d.: 1. Aline Marleen Wandt, (Geschäftsführerin), 2. Anthony Benedikt Wandt, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 24.02.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 31.03.2025
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