Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 17557
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB17557
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 49/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig
Adresse
Willy-Brandt-Straße 44, 06110 Halle (Saale)
Telefon
0345/478130
E-Mail
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
11.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.01.2026
Schlusstermin
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Personaldienstleistungen im Eisenbahnverkehr.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Geschäftstätigkeit
Erbringung von Personaldienstleistungen im Eisenbahnverkehr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Stefan Berlich. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 06.07.2026. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingereicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 57.280,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 260.882,16 EUR. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters war für den 11.03.2024 anberaumt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig hat seinen Vergütungsantrag eingereicht, wogegen Gläubiger innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen konnten.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Stefan Berlich. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Halle (Saale). Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig hat seine Vergütung beantragt, deren Festsetzung mit Beschluss …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Stefan Berlich. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Halle (Saale). Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig hat seine Vergütung beantragt, deren Festsetzung mit Beschluss vom 14.07.2026 erfolgt ist. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 26.01.2026 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und das mündliche Verfahren aufgehoben. Der Schlusstermin sowie der Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 06.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingereicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 57.280,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von bis zu 260.882,16 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§…
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeic…
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 57.280,32 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 259.300,63 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor…
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 14.10.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
06.05.2026
Amtsgericht Halle (Saale)
Beschluss
59 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557),
vertreten durch:
Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung…
06.05.2026
Amtsgericht Halle (Saale)
Beschluss
59 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557),
vertreten durch:
Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO).
Es wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 06.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet, einzureichen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Hentschel
Rechtspfleger
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird best…
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 11.03.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
-
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Es wird nochmals daraufhin gewiese…
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Es wird nochmals daraufhin gewiesen, dass das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt ist.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig, Willy-Brandt-Straße 44, 06110 Halle (Saale), Tel.: 0345/478130, Fax: 0345/4781318, E-Mail: hartig @ hartig-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO in Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung vom 07.05.2026 (§§ 189-193 InsO) angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 57.280,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 260.882,16 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Halle (Saale), 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemel…
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr…
59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Oliver Hartig festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 94.695,98 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 123,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 44 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.07.2026
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