Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ludy Galvanosysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 30784
EUID
DET3403V.HRB30784
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 13/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Adresse
Konrad-Zuse-Ring 30, 68163 Mannheim
Telefon
0621/3098398-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Vergütungsantrag
30.09.2025
Prüfungstermin / Schlusstermin
17.11.2025
Einstellung des Verfahrens
01.12.2025
Aufhebung des Verfahrens
21.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Montage und Vermarktung im Bereich Galvanotechnik, Maschinen-, Anlage- und Apparatebau, Sondermaschinen, Automations- und Roboteranlagen, Handel mit Schaltanlagen, Steuerungen und Software sowie Erbringen von Dienstleistung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH ist am 01.12.2025 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor war das Verfahren vorläufig fortgeführt worden, wobei Dr. Robert Schiebe als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. Seine Vergütung und Auslagen sind durch Beschluss festgesetzt worden. Der Einstellungsbeschluss vom 01.12.2025 wurde später am 21.01.2026 aufgehoben, da der Insolvenzverwalter noch die Vorsteuer geltend machen und die Verteilung durchführen muss, um aktivlegitimiert zu bleiben. Ein Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag war der 30.09.2025. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist sowie ein Schlusstermin zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und Einstellung des Verfahrens waren für den 17.11.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 13/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss de…
1 IN 13/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden und wird auszugsweise wird folgt veröffentlicht:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784),
vertreten durch:
Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken,
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Rechtsanwalt, Konrad-Zuse-Ring 30, 68163 Mannheim, Tel.: 0621/3098398-0, Fax: 0621/3098398-9, E-Mail: mannheim@schiebe.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung einer Vergütung für seine frühere Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in Höhe von xxx €.
Auf den Inhalt des Vergütungsantrages vom 31.03.25 wird Bezug genommen.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist das gesamte im unmittelbaren und mittelbaren Besitz des Schuldners befindliche Ist-Vermögen (BGH ZinsO 204, 909: "das in Besitz zu nehmende oder sonst für die Masse zu reklamierende verwertbare Vermögen"). Vermögenswerte, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind, werden in die Berechnungsgrundlage einbezogen sofern der vorläufige Verwalter erhebliche Tätigkeiten darauf verwendet hat. Vorliegend ist die Berechnungsgrundlage xxx €.
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der Regelvergütung zu, die einem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren zustehen würde. Der angemessene Bruchteil von 25 % für das Normalverfahren kann durch Zu- oder Abschläge erhöht oder ermäßigt werden. (§ 3 InsVV). Vorliegend werden 55 % als angemessen angesehen, mithin xxx €.
Ende des ungeschützten Abschnitts
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung für das erste Jahr und in Höhe von jeweils 10 % für die Folgejahre zu, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung. Die Pauschale darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen.
Unter Zugrundelegung einer Tätigkeitsdauer von x Monaten war daher eine Auslagenpauschale von xxx € festzusetzen.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Altai
Rechtspflegerin
- 4 -
IN-Ve-132_Vergütung_vorläufiger_Verwalter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Pirmasens
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 13/20
21.01.2026
in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784),
vertreten durch:
Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmä…
Amtsgericht
Pirmasens
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 13/20
21.01.2026
in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784),
vertreten durch:
Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze & Braun, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken,
**********
Der Einstellungsbeschluss vom 01.12.2025 wird aufgehoben.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat noch die Vorsteuer geltend zu machen und die Verteilung durchführen. Nach rechtskräftiger Beendigung des Insolvenzverfahrens wäre er hierfür nicht mehr aktivlegitimiert.
Altai
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 13/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzg…
1 IN 13/20.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 01.12.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlich…
1 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 01.12.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der In…
1 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 30.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer),
wird:
1. die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen am 17.11.2025 angeordnet,
2. …
In dem Insolvenzverfahren Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer),
wird:
1. die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen am 17.11.2025 angeordnet,
2. den Gläubigern Gelegenheit gegeben, bis zu dem Stichtag 17.11.2025 , welcher dem Schlusstermin entspricht:
* zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen,
* zur Einstellung des Verfahrens gem. § 211 InsO Stellung zu nehmen,
* eventuelle Einwändungen gegen das Schlussverteilungsverzeichnis zu erheben.
* zu dem Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung Stellung zu nehmen ggf. der Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung können nur gestellt werden, wenn ein Versagungsgrund nach § 290 InsO vorliegt. Der Versagungsgrund ist glaubhaft zu machen.
Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur E…
1 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludy Galvanosysteme GmbH, Bitscher Straße 6, 66957 Vinningen (AG Zweibrücken, HRB 30784), vertr. d.: Michael Ludy, Lemberger Straße 10, 66957 Ruppertsweiler, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Pirmasens, 20.02.2025
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