Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CRG Automationstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Friedhofstraße 45-47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 22962
EUID
DET3403V.HRB22962
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 7/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Volkswirt Helmut Hopmeier
Adresse
Berliner Ring 31, 66955 Pirmasens
Telefon
06331-24800
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
02.04.2025
Prüfungstermin
07.04.2025
Schlusstermin
02.09.2025
Aufhebung
20.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Sondermaschinen und Vorrichtungen für die Industrie im mechanischen sowie auch im elektrischen und Softwarebereich, insbesondere die Entwicklung und der Entwurf von Konstruktionsplänen sowie die Entwicklung von Software zur Steuerung von Maschinen. Die mechanische Fertigung der Maschinen und Vorrichtungen ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH ist am 20.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Am 05.03.2025 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und ein Stichtag für Stellungnahmen festgelegt. Am 02.04.2025 wurden die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters Helmut Hopmeier festgesetzt. Am 01.07.2025 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Am 23.07.2025 teilte der Verwalter mit, dass die Schlussverteilung erfolgen soll, wobei ein Massebestand von 119.740,50 EUR abzüglich offener Kosten zur Verfügung steht und Forderungen in Höhe von 290.121,92 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 7/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschwe…
1 IN 7/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), ist am 20.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 20.01.2026
In dem Insolvenzverfahren CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer),
wird:
1. die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen am 02.09.2025 angeordnet,
2. der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt,
3. den Gläubigern Gelegenheit gegeben, bis zu dem Stichtag 02.09.2025 , welcher dem Schlusstermin entspricht:
* zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen,
* eventuelle Einwändungen gegen das Schlussverteilungsverzeichnis zu erheben.
Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Riesc…
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pirmasens zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Dipl.-Volkswirt Helmut Hopmeier, Berliner Ring 31, 66955 Pirmasens, Tel.: 06331-24800, Fax: 06331-78513, E-Mail: info@weis-hopmeier-stegner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 119.740,50 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 290.121,92 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Pirmasens, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Riesc…
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Riesc…
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Riesc…
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Volkswirt Helmut Hopmeier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.02.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 74.281,10 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Riesc…
1 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRG Automationstechnik GmbH, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach (AG Zweibrücken, HRB 22962), vertr. d.: 1. Frank Gortner, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), 2. Volker Rau, Friedhofstraße 45 - 47, 66509 Rieschweiler-Mühlbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Volkswirt Helmut Hopmeier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 252.223,70 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 02.04.2025
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