Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LUNOVU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 18488
EUID
DER3101.HRB18488
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 163/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.08.2024 , 13:09 Uhr
Eröffnung
01.11.2024 , 11:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.12.2024
Berichtstermin
30.01.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
30.01.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Planung und der Aufbau von Maschinen und Maschinenkomponenten. Die Gesellschaft ist berechtigt, verwandte und alle sonstigen Geschäfte zu betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUNOVU GmbH ist am 27.08.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener bestellt. Am 01.11.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.12.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 30.01.2025 angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen, einschließlich der möglichen Übertragung des Unternehmens, beschlossen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUNOVU GmbH ist am 01.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 27.08.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger s…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUNOVU GmbH ist am 01.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 27.08.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.12.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 30.01.2025 angesetzt. Am 06.12.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18488 eingetragenen LUNOVU GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Oliver Steffens, Herrn Dr. Rainer …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 163/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18488 eingetragenen LUNOVU GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Oliver Steffens, Herrn Dr. Rainer Beccard und Herrn Lars Böske,
Geschäftszweig: Entwicklung, Planung und Aufbau von Maschinen und Maschinenkomponenten
ist am 27.08.2024, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 163/24
Amtsgericht Aachen, 27.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 163/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18488 eingetragenen LUNOVU GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Oliver Steffens, Herrn Dr. Rainer Beccard und Herrn Lars Böske,
Geschä…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 163/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18488 eingetragenen LUNOVU GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Oliver Steffens, Herrn Dr. Rainer Beccard und Herrn Lars Böske,
Geschäftszweig: Entwicklung, Planung und Aufbau von Maschinen und Maschinenkomponenten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 11:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen, Telefon: 0241 88747830, Fax: 0049241887478320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 30.01.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Übertragung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin im Ganzen unter Veräußerung des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 163/24
Amtsgericht Aachen, 01.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18488 eingetragenen LUNOVU GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Steffens, und Herrn Rainer Beccard, und H…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 163/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18488 eingetragenen LUNOVU GmbH, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Steffens, und Herrn Rainer Beccard, und Herrn Lars Böske,
ist am 06.12.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 163/24
Amtsgericht Aachen, 10.12.2024
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