Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LVG Bosenberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 102882
EUID
DEV1109.HRB102882
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
107 IN 21/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
01.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LVG Bosenberg GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin hat einen Antrag auf Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Grundbesitzes gestellt. Für die Beschlussfassung über diese Rechtshandlung wurde eine besondere Gläubigerversammlung anberaumt, deren Stichtag der 01.12.2025 ist. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Sollte kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102882 eingetragenen LVG Bosenberg GmbH, Marpinger Weg 4, 66636 Tholey, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Federkeil…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102882 eingetragenen LVG Bosenberg GmbH, Marpinger Weg 4, 66636 Tholey, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Federkeil-Lißmann,
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 01.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
- , Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch Urweiler Blatt 2339 zu einem Kaufpreis von 430.000 EUR gemäß Schreiben der Verwalterin vom 03.11.2025
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 03.11.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 21/23
Amtsgericht Saarbrücken, 03.11.2025
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