Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weis, Christian Ferdinand Lothar
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Saarland
Adresse
Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 12449
EUID
DEV1109.HRA12449
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
27.08.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
07.04.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
01.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Inhaber der Firma Weis Immobilien e.K., wird vom Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 110 IN 22/23 behandelt. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Christoph Goergen. Im Verfahren sind zwei besondere Gläubigerversammlungen angesetzt, deren Stichtage der Abhaltung als Termin für die Einreichung schriftlicher Stellungnahmen dienen. Der erste Termin ist der 07.04.2025; hier steht die Beschlussfassung über die Freigabe von schuldnerischem Grundbesitz in Wössingen im Mittelpunkt. Der zweite, spätere Termin ist der 01.12.2025; hier geht es um die Zustimmung zum Verkauf eines weiteren Grundstücks in St. Wendel für 262.000 EUR. Das Verfahren befindet sich in einer Phase, in der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung entschieden wird.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Inhaber der Firma Weis Immobilien e.K., ist eröffnet und läuft. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Christoph Goergen. Im Verfahrensverlauf wurden …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Inhaber der Firma Weis Immobilien e.K., ist eröffnet und läuft. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Christoph Goergen. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einberufen. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung war der 27.08.2024, an dem unter anderem die Zustimmung zum Verkauf einer Immobilie in St. Wendel an die IPM Vermögensverwaltung GmbH zu einem Kaufpreis von 270.500,00 EUR beschlossen werden sollte. Ein weiterer Stichtag war der 07.04.2025 zur Beschlussfassung über die Freigabe von Grundbesitz in Wössingen. Der aktuellste genannte Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 01.12.2025, an dem über den Verkauf des schuldnerischen Grundbesitzes (Blatt 9119) zu einem Kaufpreis von 262.000 EUR abgestimmt werden soll. Es finden keine Forderungsanmeldungen oder Prüfungstermine im Sinne der Eröffnungsphase statt, sondern es geht um die Abwicklung des Insolvenzvermögens durch den Verwalter.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luis…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 01.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- , Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von St. Wendel Blatt 9119 (ehemals 3633) zu einem Kaufpreis von 262.000 EUR gemäß Schreiben des Verwalters vom 03.11.2025 nebst entsprechenden Entwurf des Kaufvertrages des Notars Dr. Jülich, Saarbrücken
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 03.11.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luis…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 07.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
- zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Freigabe des schuldnerischen Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Wössingen, Blatt/ Nr. 64, 65, 66 gemäß Schreiben des Verwalters vom 12.03.2025
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 12.03.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luis…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 27.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- Zustimmung zum freihändigen Verkauf des im (Mit-)Eigentum des Insolvenzschuldners stehenden und im Grundbuch von St. Wendel, Blatt 8991, Flur 5, Flurstück 180/21, 180/3 und 180/27 (1/1 Eigentumsanteil) und Blatt 4433, Flur 5, Flurstück 180/28 (1/2 Miteigentumsanteil) eingetragenen Grundbesitzes (d.h. die Immobilie Brühlstr. 23, 66606 St. Wendel) an die IPM Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in St. Wendel zu einen Kaufpreis von 270.500,00 EUR und
- Zustimmung zum Abschluss und der Durchführung des am 30.07.2024 beurkundeten notariellen Kaufvertrages über diesen Verkauf des vorgenannten Grundbesitzes (UR-Nr. 3040/2024 J des Notars Dr. Christian Jülch mit Amtssitz Saarbrücken)
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 06.08.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 06.08.2024
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