Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M & H Agrarlogistik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Lüttgenröder Straße 4, 38835 Osterwieck
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 7804
EUID
DEW1215.HRA7804
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 447/24 (371)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.11.2024 , 12:40 Uhr
Eröffnung
27.08.2025 , 13:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.10.2025
Gläubigerversammlung
13.11.2025 , 10:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & H Agrarlogistik GmbH & Co. KG ist am 27.08.2025 durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Das Verfahren wird mündlich geführt. Der bestellte Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.10.2025. Eine Gläubigerversammlung findet am 13.11.2025 statt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie verschiedene weitere Angelegenheiten gemäß der Insolvenzordnung beschlossen wird. Zudem werden in dieser Versammlung die angemeldeten Forderungen geprüft.
Am 14.11.2024 ist beim Amtsgericht Magdeburg über das Vermögen der M & H Agrarlogistik GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann bestellt worden. Am 27.08.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ble…
Am 14.11.2024 ist beim Amtsgericht Magdeburg über das Vermögen der M & H Agrarlogistik GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann bestellt worden. Am 27.08.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter bleibt Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann. Das Verfahren wird mündlich geführt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 13.10.2025. Eine Gläubigerversammlung findet am Donnerstag, 13.11.2025 um 10:00 Uhr im Saal 24 des Amtsgerichts Magdeburg statt. In dieser Versammlung wird unter anderem über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über verschiedene Angelegenheiten gemäß der Insolvenzordnung beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 27.08.2025 um 13:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der M & H Agrarlogistik GmbH & Co. KG, Lüttgenröder Straße 4, 38835 Osterwieck (AG Stendal, HRA 7804),
vertreten durch:
1. M&H Agrarlogistik Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Lüttgenröder Str. 4, …
Amtsgericht Magdeburg: Am 27.08.2025 um 13:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der M & H Agrarlogistik GmbH & Co. KG, Lüttgenröder Straße 4, 38835 Osterwieck (AG Stendal, HRA 7804),
vertreten durch:
1. M&H Agrarlogistik Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Lüttgenröder Str. 4, 38835 Osterwieck, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Fitim Mehmeti, (Hinterhof), Hugo-Luther-Straße 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 13.10.2025. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 13.11.2025, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 447/24 (371) - (27.08.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 447/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & H Agrarlogistik GmbH & Co. KG, Lüttgenröder Straße 4, 38835 Osterwieck (AG Stendal, HRA 7804), vertr. d.: 1. M&H Agrarlogistik Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Lüttgenröder Str. 4, 38835 Osterwieck, (persönlich haftende Gesell…
340 IN 447/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & H Agrarlogistik GmbH & Co. KG, Lüttgenröder Straße 4, 38835 Osterwieck (AG Stendal, HRA 7804), vertr. d.: 1. M&H Agrarlogistik Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Lüttgenröder Str. 4, 38835 Osterwieck, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Fitim Mehmeti, (Hinterhof), Hugo-Luther-Straße 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 14.11.2024 um 12:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 14.11.2024
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