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Insolvenzprofil
Tom's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Lüttgegraben 2, 38855 Wernigerode
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 16912
EUID
DEW1215.HRB16912
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 170/24 (361)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thomas Wegener
Adresse
An der Holtemme 57, 38855 Wernigerode
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
22.09.2025
Schlusstermin
28.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer Fahrschule sowie aller sonstigen Ausbildungszweige, deren Ziel und Gegenstand die Verkehrserziehung beinhaltet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tom's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet, um nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen; die Widerspruchsfrist endete am 22.09.2025. Später wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und das schriftliche Verfahren beibehalten. Der Schlusstermin ist auf den 28.11.2025 festgesetzt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 158.493,92 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 495,01 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 170/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tom's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Am Lüttgegraben 2, 38855 Wernigerode, Das Betreiben einer Fahrschule sowie aller sonstigen Ausbildungszweige, deren Ziel und Gegenstand die Verkehrserziehung beinhaltet (AG Stendal, HRB 16912), vertr. d.: Thom…
340 IN 170/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tom's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Am Lüttgegraben 2, 38855 Wernigerode, Das Betreiben einer Fahrschule sowie aller sonstigen Ausbildungszweige, deren Ziel und Gegenstand die Verkehrserziehung beinhaltet (AG Stendal, HRB 16912), vertr. d.: Thomas Wegener, An der Holtemme 57, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 22.09.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Tom's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Am Lüttgegraben 2, 38855 Wernigerode, Das Betreiben einer Fahrschule sowie aller sonstigen Ausbildungszweige, deren Ziel und Gegenstand die Verkehrserziehung beinhaltet (AG Stendal, HRB 16912), vertr. d.: Thomas Wegener, An der H…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Tom's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Am Lüttgegraben 2, 38855 Wernigerode, Das Betreiben einer Fahrschule sowie aller sonstigen Ausbildungszweige, deren Ziel und Gegenstand die Verkehrserziehung beinhaltet (AG Stendal, HRB 16912), vertr. d.: Thomas Wegener, An der Holtemme 57, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 170/24 (361) - (28.08.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Tom's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Am Lüttgegraben 2, 38855 Wernigerode, Das Betreiben einer Fahrschule sowie aller sonstigen Ausbildungszweige, deren Ziel und Gegenstand die Verkehrserziehung beinhaltet (AG Stendal, HRB 16912), vertr. d.: Thomas Wegener, An der H…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Tom's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Am Lüttgegraben 2, 38855 Wernigerode, Das Betreiben einer Fahrschule sowie aller sonstigen Ausbildungszweige, deren Ziel und Gegenstand die Verkehrserziehung beinhaltet (AG Stendal, HRB 16912), vertr. d.: Thomas Wegener, An der Holtemme 57, 38855 Wernigerode, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 28.11.2025 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 158.493,92 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 495,01 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 170/24 (361) - (23.10.2025)
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