Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 47972
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M. Kayar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Sprauberg 12, 55232 Alzey
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 47972
EUID
DET2304V.HRB47972
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 37/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Robert Schiebe
Adresse
Mainz
Termine & Fristen
Eröffnung
08.12.2021
Stichtag Gläubigerversammlung
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Führung eines Elektroinstallationsbetriebes und Kurierdienstleistungen zur Lieferung von Elektrogeräten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kayar GmbH ist am 08.12.2021 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe hat die Schlussunterlagen eingereicht und die Vergütung sowie Auslagen gegen die Masse festgesetzt. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist auf den 22.06.2026 bestimmt worden, an dem unter anderem über die Schlussrechnung und nicht verwertbare Gegenstände beschlossen werden sollte. Forderungen in Höhe von € 132.863,93 sind zu berücksichtigen. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger eingestellt worden. Die Einstellung wird am dritten Tag nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger wirksam.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 37/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der für die Verteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf € 0,00. Inso…
1 IN 37/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der für die Verteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf € 0,00. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 132.863,93 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Alzey, Aktenzeichen: 1 IN 37/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Alzey, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 37/21
05.05.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
blei…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 37/21
05.05.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
bleibt das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
1. Es wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 22.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.363,35 EUR geleistet wird.
2. Weiterhin werden die folgenden Tagesordnungspunkte angesetzt:
a. Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
b. Erhebung der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c. Beschlussfassung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
d. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Anträge zu diesen Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich einzureichen.
3. Es wird festgestellt, dass die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters einer ordnungsgemäßen und getreuen Rechnungslegung im Sinne eines Tätigkeitsberichts entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung entspricht. Sie vermittelt ein in sich schlüssiges Bild über den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf Verstöße des Verwalters gegen seine gesetzlichen Pflichten hindeuten. Die Schlussrechnungslegung wird zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
(Terminbestimmung)
Gegen vorstehende Terminbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.
Rechtsmittelbelehrung
(Prüfung der Rechnungslegung)
Die Entscheidung über die Prüfung der Rechnungslegung ist mit der Erinnerung anfechtbar.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von einem zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 37/21
05.05.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsfüh…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 37/21
05.05.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters werden gegen die Masse festgesetzt auf xxx€.
Gründe:
Vergütung
Das Verfahren wurde am 08.12.2021 eröffnet und wird nicht vor dem 22.06.2026 aufgehoben.
Es handelt sich um die Mindestvergütung.
Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit.
Rechtsmittelbelehrung (Vergütung)
(sofortige Beschwerde)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, soweit darin über die Vergütung entschieden wurde.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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1 IN 37/21
25.06.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 37/21
25.06.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren gem. § 207 Insolvenzordnung (InsO) nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger wirksam.
Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* In einem zugelassenes Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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