Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MD Plants GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mönchsheider Weg 16, 53498 Bad Breisig
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 31343
EUID
DET2210V.HRB31343
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 129/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Norbert Maria Neuhaus
Adresse
Mönchsheider Weg 16, 53498 Bad Breisig
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
06.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion von und der Handel mit Rebenpflanzgut jeglicher Art und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Verwaltung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MD Plants GmbH, vertreten durch Dr. Norbert Maria Neuhaus, ist am 06.03.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 129/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MD Plants GmbH, Mönchsheider Weg 16, 53498 Bad Breisig (AG Koblenz, HRB 31343), vertr. d.: Dr. Norbert Maria Neuhaus, Mönchsheider Weg 16, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.03.2026 mangels…
6 IN 129/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MD Plants GmbH, Mönchsheider Weg 16, 53498 Bad Breisig (AG Koblenz, HRB 31343), vertr. d.: Dr. Norbert Maria Neuhaus, Mönchsheider Weg 16, 53498 Bad Breisig, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.03.2026
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