Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wunderbar Unverpackt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 206105
EUID
DEP1103.HRB206105
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 190/24 b
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.07.2024 , 12:27 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 11:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2024
Berichtstermin
22.11.2024
Prüfungstermin
06.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH in Braunschweig ist anhängig. Am 17.07.2024 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist eröffnet worden. Im weiteren Verlauf werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Stichtag zum 06.03.2025 geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die geprüften Forderungen endet am 06.03.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 17.07.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr Hausherr auch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 17.07.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr Hausherr auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 22.10.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.11.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichtag zum 06.03.2025 geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen diese Forderungen endet ebenfalls am 06.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 190/24 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH, Fallersleber Straße 36, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206105), vertr. d.: Denise Gunkelmann, Altewiekring 20L, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), ist am 17.07.2024 um 12:27 Uhr die vorläufige Verwaltung d…
272 IN 190/24 b: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH, Fallersleber Straße 36, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206105), vertr. d.: Denise Gunkelmann, Altewiekring 20L, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), ist am 17.07.2024 um 12:27 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 17.07.2024
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http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 190/24 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH, Fallersleber Straße 36, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206105), vertr. d.: Denise Gunkelmann, Altewiekring 20L, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen…
272 IN 190/24 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH, Fallersleber Straße 36, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206105), vertr. d.: Denise Gunkelmann, Altewiekring 20L, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 06.03.2025 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 06.03.2025 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 06.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 190/24 b: Über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH, Fallersleber Straße 36, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206105), vertr. d.: Denise Gunkelmann, Altewiekring 20L, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2024 um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter i…
272 IN 190/24 b: Über das Vermögen der Wunderbar Unverpackt GmbH, Fallersleber Straße 36, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 206105), vertr. d.: Denise Gunkelmann, Altewiekring 20L, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2024 um 11:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.11.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.09.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
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