Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M & S Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kremp´sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 96647
EUID
DEM1502.HRB96647
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 480/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
Kanzlei
LIESER Rechtsanwälte
Adresse
Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
069 91501025
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.10.2025 , 00:00 Uhr
Eröffnung
27.07.2026 , 09:30 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
28.07.2026
Forderungsanmeldefrist
04.09.2026
Frist für Widersprüche und Anträge
09.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Renovierung, Sanierung erworbener Objekte, die Vergabe entsprechender Aufträge an Dritte, die Akquisition von Investoren und ähnlichem, Bauherr für eigene oder fremde Rechnung; Baubetreuer.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH ist am 31.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH in Gelnhausen ist am 27.07.2026 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 31.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH in Gelnhausen ist am 27.07.2026 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 31.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Dr. Kaltwasser auch als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 04.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem wurde eine Frist zur Einreichung von Widersprüchen und Anträgen bis zum 09.10.2026 gesetzt. Am 28.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 480/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), ist am 31.10.2025 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens ange…
Az.: 70 IN 480/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), ist am 31.10.2025 um 00:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 480/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Ve…
Az.: 70 IN 480/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 480/24 Am 27.07.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin),. Insolvenzverwalter ist: Recht…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 480/24 Am 27.07.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 04.09.2026.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 09.10.2026 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 27.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 28.07.2026 angezeigt, dass die Insolvenzma…
70 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M & S Immobilien GmbH, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 96647), vertr. d.: Olga Martens, Kremp'sche Spitze 12, 63571 Gelnhausen, (Gesellschafterin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 28.07.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 29.07.2026
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