Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
seven - c GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Str. 17 a, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 5182
EUID
DEM1502.HRB5182
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 449/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
26.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Waren aller Art, deren Im- und Export sowie die Vermittlung von solchen Geschäften sowie Entwicklung und Vertrieb von Software-Produkten sowie Erbringung von Service-Dienstleistungen im Bereich Logistik und Software- Entwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der seven - c GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann vom Antragsteller und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 449/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der seven - c GmbH, Robert-Bosch-Str. 17A, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 5182), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des…
70 IN 449/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der seven - c GmbH, Robert-Bosch-Str. 17A, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 5182), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 26.02.2026
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