Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 24228
EUID
DEM1103.HRB24228
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 26/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jürgen Jerger
Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.01.2024 , 10:55 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 09:00 Uhr
Berichtigung Eröffnungsbeschluss
02.04.2024
Forderungsanmeldefrist
29.04.2024
Prüfungstermin
10.06.2024
Gläubigerversammlung
22.05.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion und der Vertrieb von bedruckten und unbedruckten dekorativen Oberflächenmaterialien aller Art. Die Gesellschaft kann Handel mit Oberflächenmaterialien, mit den dazu notwendigen Stoffen und mit den zu deren Herstellung erforderlichen Anlagen betreiben. Weiterhin kann die Gesellschaft beratend im Produktionsbereich von Oberflächenmaterialien tätig werden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Darmstadt eröffnet worden. Zuvor war am 11.01.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jürgen Jerger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.04.2024 wurde am 02.04.2024 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigt, um die Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO durch den Insolvenzverwalter aufzunehmen. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.04.2024 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 10.06.2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung ist für den 22.05.2025 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Darmstadt anberaumt, auf der über die Zustimmung zur Bemächtigung des Verwalters für Rechtsstreite und Vergleiche entschieden werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen, In der Wolfshecke 10, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 24228), vertr. d.: Meinhard Vettel, von-Hees-Str. 6, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), ist am 11.01.2024 um 10:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens…
9 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen, In der Wolfshecke 10, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 24228), vertr. d.: Meinhard Vettel, von-Hees-Str. 6, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), ist am 11.01.2024 um 10:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Darmstadt
02.04.2024
- Insolvenzgericht -
9 IN 26/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen, In der Wolfshecke 10, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 24228),
vertreten durch:
Meinhard Vettel, von-Hees-Str. 6, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer),
…
Amtsgericht Darmstadt
02.04.2024
- Insolvenzgericht -
9 IN 26/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen, In der Wolfshecke 10, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 24228),
vertreten durch:
Meinhard Vettel, von-Hees-Str. 6, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer),
wird der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 01.04.2024 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO von Amts wegen dahingehend berichtigt, dass es zusätzlich wie folgt heißen muss:
Der Insolvenzverwalter zeigt gemäß § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit an.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 26/24: Über das Vermögen der M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen, In der Wolfshecke 10, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 24228), vertr. d.: Meinhard Vettel, von-Hees-Str. 6, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsan…
9 IN 26/24: Über das Vermögen der M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen, In der Wolfshecke 10, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 24228), vertr. d.: Meinhard Vettel, von-Hees-Str. 6, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 10.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 26/24 In dem Insolvenzverfahren M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen, In der Wolfshecke 10, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 24228), vertr. d.: Meinhard Vettel, von-Hees-Str. 6, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 22.05.2025, 10:30 Uhr, Zimmer 4.325, 4.…
9 IN 26/24 In dem Insolvenzverfahren M. Vettel GmbH Dekorative Oberflächen, In der Wolfshecke 10, 64653 Lorsch (AG Darmstadt, HRB 24228), vertr. d.: Meinhard Vettel, von-Hees-Str. 6, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 22.05.2025, 10:30 Uhr, Zimmer 4.325, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Zustimmung gem. § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO zur Bemächtigung des Insolvenzverwalters für das Führen von Rechtsstreiten sowie zum Abschluss von Vergleichen
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 02.05.2025
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