Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
m2tp GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Konrad-Adenauer-Straße 24, 35415 Pohlheim
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 10952
EUID
DEM1406.HRB10952
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 185/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Käs
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.09.2024 , 12:12 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Spedition und eines Logistikunternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 09.09.2024 im Antragsverfahren über das Vermögen der m2tp GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Omar Jawed Mustaan, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Der Antragstellerin wurden Verfügungsverbote auferlegt; Forderungen dürfen nur mit Zustimmung des Verwalters eingezogen oder abgetreten werden. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Schuldnerin, für deren Begründung, Änderung und Beendigung bedarf es jedoch der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Verwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Schuldner der Antragstellerin sind angewiesen, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt bzw. einstweilen eingestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 185/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
m2tp GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 24, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10952),
vertreten durch:
Omar Jawed Mustaan, Konrad-Adenauer-Str. 24, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 09.09.2024 um 12:12 Uhr die vorläufige …
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 185/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
m2tp GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 24, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10952),
vertreten durch:
Omar Jawed Mustaan, Konrad-Adenauer-Str. 24, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer),
ist am 09.09.2024 um 12:12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 09.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 185/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der m2tp GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 24, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10952), vertr. d.: Omar Jawed Mustaan, Konrad-Adenauer-Str. 24, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 09.09.2024 um 12:12 Uhr a…
6 IN 185/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der m2tp GmbH, Konrad-Adenauer-Str. 24, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10952), vertr. d.: Omar Jawed Mustaan, Konrad-Adenauer-Str. 24, 35415 Pohlheim, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 09.09.2024 um 12:12 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 26.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.