Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M.A. Exclusive GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gaußstr. 19, 53125 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 22869
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3201.HRB22869
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 47/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Frist Stellungnahme
27.06.2026
Frist Kostenvorschuss
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Elektroartikeln sowie Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugersatzteilen, der Betrieb eines Transportunternehmens mit Fahrzeugen mit Gewicht bis zu 3,5 t sowie der Garten- und Landschaftsbau.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Nebenbranche
Transport & Logistik
Geschäftstätigkeit
Handel mit Elektroartikeln und Kfz-Teilen sowie Betrieb eines Transportunternehmens bis 3,5 t
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.A. Exclusive GmbH, Bonn, ist im Laufen. Das Amtsgericht Bonn hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 179.955,60 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 12.899,06 EUR zur Verfügung, wovon zunächst Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 27.06.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen. Die entsprechenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.A. Exclusive GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 47/23 anhängig. Die Gläubiger haben bis zum 27.06.2026 Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stell…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.A. Exclusive GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 47/23 anhängig. Die Gläubiger haben bis zum 27.06.2026 Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters und zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Nach einer früheren Mitteilung vom 06.07.2026 reichte die Insolvenzmasse nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken. Daher wurde eine Frist bis zum 07.09.2026 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.000,00 EUR bei der Bundesbank Filiale Köln einzuzahlen. Falls dieser Vorschuss nicht geleistet wird, ist das Verfahren mangels Masse eingestellt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 179.955,60 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 12.899,06 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.A. Exclusive GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 47/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dirk Obermüller, hat sein Amt seit dem 10.10.2023 inne. Zunächst wurde die Masseunzulänglichkeit festgestellt und eine Frist zur Einzahlung eines K…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.A. Exclusive GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 47/23 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dirk Obermüller, hat sein Amt seit dem 10.10.2023 inne. Zunächst wurde die Masseunzulänglichkeit festgestellt und eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses von 3.000,00 EUR bis zum 07.09.2026 gesetzt. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 179.955,60 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 12.899,06 EUR zur Verfügung steht. Die Vergütung des Verwalters wurde unter Berücksichtigung der Mindestvergütung festgesetzt. Beteiligt können sich bis zum 27.06.2026 im schriftlichen Verfahren zu Schlussrechnung und Vergütungsantrag äußern.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22869 eingetragenen M.A. Exclusive GmbH, Gaußstr. 19, 53125 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Moussa, Gaußstr. 19, 53125 Bonn
Verfahrensbevollmä…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22869 eingetragenen M.A. Exclusive GmbH, Gaußstr. 19, 53125 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Moussa, Gaußstr. 19, 53125 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchholz & Bensberg GbR, Marie-Curie-Str. 23, 53359 Rheinbach
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
27.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 47/23
Amtsgericht Bonn, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22869 eingetragenen M.A. Exclusive GmbH, Gaußstr. 19, 53125 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Moussa, Gaußstr. 19, 53125 Bonn
hat das Gericht de…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22869 eingetragenen M.A. Exclusive GmbH, Gaußstr. 19, 53125 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Moussa, Gaußstr. 19, 53125 Bonn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 179.955,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 12.899,06 EUR zur Verfügung. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten und etwaige Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 47/23
Amtsgericht Bonn, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22869 eingetragenen M.A. Exclusive GmbH, Gaußstr. 19, 53125 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Moussa, Gaußstr. 19, 53125 Bonn
Verfahrensbevollmä…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22869 eingetragenen M.A. Exclusive GmbH, Gaußstr. 19, 53125 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Moussa, Gaußstr. 19, 53125 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchholz & Bensberg GbR, Marie-Curie-Str. 23, 53359 Rheinbach
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 07.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.000,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
98 IN 47/23
Amtsgericht Bonn, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22869 eingetragenen M.A. Exclusive GmbH, Gaußstr. 19, 53125 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Moussa, Gaußstr. 19, 53125 Bonn
Verfahrensbevollmä…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 47/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22869 eingetragenen M.A. Exclusive GmbH, Gaußstr. 19, 53125 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Moussa, Gaußstr. 19, 53125 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchholz & Bensberg GbR, Marie-Curie-Str. 23, 53359 Rheinbach
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxxEUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 10.10.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 24.389,29 EUR.
Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 12 Gläubigern 1.610,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.07.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
98 IN 47/23
Amtsgericht Bonn, 23.09.2026
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