Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Peisel 5, 53797 Lohmar
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 11401
EUID
DER3208.HRB11401
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 147/13
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Lehmkühler
Adresse
Hospitalstr. 2, 53840 Troisdorf
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
27.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Bereitstellung von Vertrieb, Consulting und Schulungsdienstleistungen für Unternehmen sowie Verwaltung und Verpachtung/Anpachtung, Vermietung/Anmietung von Immobilien und Grundstücken. Zudem stellt die Gesellschaft Internetdienstleistungen zur Verfügung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften, Lizenzen, Patente und Wertschriften erwerben, verwerten, veräußern und verwalten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 147/13 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11401 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dennis Manz vertreten. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 27.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag sowie zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 182.874,69 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 23.583,32 EUR zur Verfügung, wovon zunächst Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 147/13 behandelt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, hat sein Amt seit dem 14.11.2013 inne. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen der Insolvenzgläubiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 147/13 behandelt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, hat sein Amt seit dem 14.11.2013 inne. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO in Höhe von 182.874,69 EUR festgestellt. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 23.583,32 EUR zur Verfügung, wovon zunächst Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 27.06.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 147/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11401 eingetragenen Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Peisel 5, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Manz, Aggeraueler Weg 20, 53797 Lo…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 147/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11401 eingetragenen Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Peisel 5, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Manz, Aggeraueler Weg 20, 53797 Lohmar
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
27.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 147/13
Amtsgericht Bonn, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 147/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11401 eingetragenen Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Peisel 5, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Manz, Aggeraueler Weg 20, 53797 Lo…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 147/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11401 eingetragenen Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Peisel 5, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Manz, Aggeraueler Weg 20, 53797 Lohmar
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 182.874,69 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 23.583,32 EUR zur Verfügung. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten und etwaige Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 147/13
Amtsgericht Bonn, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 147/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11401 eingetragenen Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Peisel 5, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Manz, Aggeraueler Weg 20, 53797 Lo…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 147/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11401 eingetragenen Manz Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Peisel 5, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Manz, Aggeraueler Weg 20, 53797 Lohmar
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Hospitalstr. 2, 53840 Troisdorf
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXX EUR
Zwischensumme XXXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer XXXX EUR
Endbetrag XXXX EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 14.11.2013 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse XXXX EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXXX EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 26 Gläubigern auf XXXX EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf XXXX % und damit auf den Betrag von XXXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
98 IN 147/13
Amtsgericht Bonn, 09.07.2026
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