Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maibaum, Uwe Franz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 6200
EUID
DEM1103.HRA6200
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 168/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Ausschlussfrist Widerspruch
10.02.2025
Schlusstermin
28.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum (verstorben am 05.08.2022), Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., ist die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen. Die Masse wurde mit einem Wert von 22.495,47 EUR ermittelt. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt worden. Für die Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 175.047,53 EUR zu berücksichtigen, wobei für die Verteilung nur ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Masse zur Verfügung steht. Die Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen findet am 28.04.2025 statt. Bis zu diesem Termin müssen etwaige Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des verstorbenen Uwe Franz Maibaum ist eröffnet. Der Schuldner war Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K. in Darmstadt. Das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des verstorbenen Uwe Franz Maibaum ist eröffnet. Der Schuldner war Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K. in Darmstadt. Das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 175.047,53 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; als Berechnungsgrundlage diente der Wert der Insolvenzmasse in Höhe von 22.495,47 EUR. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist. Ein Schlusstermin sowie ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 28.04.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Eine Ausschlussfrist für Widersprüche gegen diese Forderungen endete am 10.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsi…
9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 175.047,53 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalt…
9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 22.495,47 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), wird der Vornahme der Schlussverteilung …
9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 28.04.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), wird die Prüfung der nacht…
Geschäfts-Nr. 9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 10.02.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 16.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzu…
9 IN 168/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Franz Maibaum, verstorben am 05.08.2022, zuletzt wohnhaft: Brahmsweg 9, 68649 Groß-Rohrheim, als Inhaber des Dachdeckergeschäfts Uwe Maibaum e.K., Eberstädter Marktplatz 4, 64297 Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 6200), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 10.02.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.01.2025
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