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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Tillack UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Das Gericht hat am 28.04.2026 die Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO getroffen. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 26.05.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Forderungstabelle eingetragen. Zudem wurde für Donnerstag, den 28.05.2026 um 10:00 Uhr ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Sitzungssaal D 131 der Außenstelle des Amtsgerichts Dresden bestimmt. Auf der Tagesordnung steht die Abstimmung darüber, ob Ansprüche gegen den Geschäftsführer Mirko Tillack aus Geschäftsführerhaftung nicht weiterverfolgt werden. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
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