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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Manchett GmbH mit Sitz in Eschborn ist am 24.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen, da keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorliegt.
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