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Insolvenzprofil
MAP Management and Project GmbH
Verfahrensfortschritt
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 102434
EUID
DEV1109.HRB102434
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
60 IN 48/16
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Andrea Schäfer
Adresse
Streifstraße 14, 66679 Losheim
Termine & Fristen
Beschlussdatum
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Management and Project GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat mit Beschluss vom 07.09.2026 die Nachtragsverteilung hinsichtlich der Erstattung der Umsatzsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung angeordnet. Die Vergütung belief sich auf 1.278,16 EUR. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 48/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102434 eingetragenen MAP Management and Project GmbH, Kleinottweilerstr. 9, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer He…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 48/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102434 eingetragenen MAP Management and Project GmbH, Kleinottweilerstr. 9, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Weiß Gitano Juliano Alexander Günter
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Schäfer, Streifstraße 14, 66679 Losheim
wird hinsichtlich der Erstattung der Umsatzsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung in Höhe von 1.278,16 EUR die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
60 IN 48/16
Amtsgericht Saarbrücken, 07.09.2026
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