Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Motivitas Fitness GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 100545
EUID
DEV1109.HRB100545
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
63 IN 45/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antragseingang
02.07.2026
Abweisung
04.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motivitas Fitness GmbH ist mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von der Schuldnerin am 02.07.2026 bei Gericht eingereicht. Das Amtsgericht Saarbrücken hat den Antrag durch Beschluss vom 04.09.2026 abgewiesen. Gegen diesen Beschluss steht dem Antragsteller bzw. der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 1 InsO zu, welche innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100545 eingetragenen Motivitas Fitness GmbH, Zum Bergwald 3, 66271 Kleinblittersdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsfüh…
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100545 eingetragenen Motivitas Fitness GmbH, Zum Bergwald 3, 66271 Kleinblittersdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Vogelgesang, und Herrn Mike Schommer,
ist der am 02.07.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 02.07.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem
zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Saarbrücken, 04.09.2026
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