Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 37797
EUID
DEU1104.HRB37797
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/554 IN 583/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralf Hage
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Telefon
0351 4400740
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.04.2025 , 13:30 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.07.2025
Berichtstermin
26.08.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.08.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH ist am 01.07.2025 um 11:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zuvor war Ralf Hage bereits am 11.04.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, der ermächtigt wurde, Bankguthaben entgegenzunehmen und über den allgemeinen Zustimmungsvorbehalt verfügt wurde. Der endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralf Hage. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.07.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Beschlussfassung über die Beibehaltung des Verwalters, die Bestätigung oder Wahl des Gläubigerausschusses sowie den Fortgang des Verfahrens ist auf Dienstag, den 26.08.2025 um 10:00 Uhr anberaumt. Dieser Termin dient zugleich als Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen. Das Prüfungsergebnis wird den Gläubigern nicht mitgeteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/554 IN 583/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgässchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37797
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
- wurde am 01.07.2025 um 11:30 Uhr das Insolve…
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/554 IN 583/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgässchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37797
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
- wurde am 01.07.2025 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0351 4400740 Email geschäftlich: hage@dmp-solutions.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 26.08.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 26.08.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 583/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgässchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37797
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
- wurde am 11.04.2025 um 13.30 Uhr Ralf Ha…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 583/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Marieletta Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgässchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37797
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
- wurde am 11.04.2025 um 13.30 Uhr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax 0351 4400751, Telefon geschäftlich 0351 4400740, Email geschäftlich hage@dmp-solutions.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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