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Das Amtsgericht Dortmund hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Markert GmbH eine Berichtigung des Beschlusses vom 09.06.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit vorgenommen. Die Korrektur betrifft das Rubrum des Beschlusses, welches nun den vollständigen Namen und die Anschrift der Schuldnerin sowie die Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers Sven Markert korrekt wiedergibt. Das Verfahren ist eröffnet. Eine weitere inhaltliche Entwicklung wie die Bestellung eines Verwalters oder ein Schlusstermin geht aus dieser Bekanntmachung nicht hervor.
Originalbekanntmachung
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