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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bochum hat am 26.06.2026 um 13:05 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Markett Küchen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13621, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Gesellschaft betreibt den Handel mit Einrichtungsgegenständen und Möbeln aller Art. Als gesetzlicher Vertreter der Schuldnerin ist Herr Horst Ullrich, Geschäftsführer, benannt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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