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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 24.06.2026 um 21:11 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der POS Display Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19879, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Geschäftsführer Herr Eberhard Beinke vertritt die Schuldnerin gesetzlich. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Bagh bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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