Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMolokai Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 514 IN 25/19 behandelt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer hat die Schlussrechnung vorgelegt, auf die sich ein Wert der Insolvenzmasse von 91.049,20 EUR bezieht. Die Vergütung des Verwalters wurde festgesetzt. Das verfügbare Massekonto beträgt 45.535,29 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 13.265.659,07 EUR sind zu berücksichtigen. Der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt und ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 19.12.2024 bestimmt. Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 29.10.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 25/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarMolokai Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117209),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Klei…
Amtsgericht Bremen 29.10.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 25/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarMolokai Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117209),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 91.049,20 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMolokai Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117209), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Ge…
514 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMolokai Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117209), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322 649 0, Fax: 0421/322 649 29, Internet: www.goerg-inso.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 45.535,29 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 13.265.659,07 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 07.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMolokai Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117209), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Ge…
514 IN 25/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMolokai Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117209), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 19.12.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 29.10.2024
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