Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sommerfeldt, Stefan Heinz
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRA 2316
EUID
DEG1309.HRA2316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 141/21
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Anhörung / Versagungsantrag-Frist
02.12.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stefan Heinz Sommerfeldt ist eröffnet worden. Zunächst wurde eine Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung durchgeführt, wobei Versagungsanträge bis zum 02. Dezember 2024 bei Gericht eingehen mussten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß §§ 300, 301, 38 InsO erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die am 07. Oktober 2021 einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten. Von der Erteilung nicht berührt werden bestimmte Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Geldstrafen sowie zinslose Darlehen zur Begleichung der Verfahrenskosten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Stefan Heinz Sommerfeldt, geb. am 02.04.1966, Frankenstraße 28, 16547 Birkenwerder, handelnd unter: SoLo e.K. Stefan Sommerfeldt (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2316 NP) mit Sitz in 16547 Birkenwerder, Frankenstraße 28
wird eine Anhörung der Gläubiger durchgef…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Stefan Heinz Sommerfeldt, geb. am 02.04.1966, Frankenstraße 28, 16547 Birkenwerder, handelnd unter: SoLo e.K. Stefan Sommerfeldt (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2316 NP) mit Sitz in 16547 Birkenwerder, Frankenstraße 28
wird eine Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung, etwaige Versagungsanträge nach § 290 InsO müssen bis zum 02. Dezember 2024 bei Gericht eingehen, nach dem 02. Dezember 2024 eingehende Anträge sind präkludiert. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist.
Neuruppin, den 1. November 2024
15 IN 141/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Stefan Heinz Sommerfeldt, geb. am 02.04.1966, Frankenstraße 28, 16547 Birkenwerder, handelnd unter: SoLo e.K. Stefan Sommerfeldt (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2316 NP) mit Sitz in 16547 Birkenwerder, Frankenstraße 28
ist Restschuldbefreiung erteilt worden (§…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Stefan Heinz Sommerfeldt, geb. am 02.04.1966, Frankenstraße 28, 16547 Birkenwerder, handelnd unter: SoLo e.K. Stefan Sommerfeldt (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2316 NP) mit Sitz in 16547 Birkenwerder, Frankenstraße 28
ist Restschuldbefreiung erteilt worden (§§ 300, 301, 38 InsO). Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die am 07.10.2021 einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten (Insolvenzgläubiger), auch wenn sie ihre Forderungen nicht angemeldet hatten (§§ 300 - 302, 38 InsO).
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes angemeldet hatte;
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 6. Dezember 2024
15 IN 141/21
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