Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kölner Straße 55, 50226 Frechen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 84447
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB84447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 394/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.09.2025 , 15:37 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
19.12.2025
Bereitstellung Forderungstabelle
16.10.2026
Prüfungsstichtag
16.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Elektroinstallation mit allen dazugehörigen Nebentätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Elektro & Elektronik
Subbranche
Elektroinstallation
Geschäftstätigkeit
Elektroinstallation
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447, wurde zunächst mit dem Antrag auf Eröffnung eingeleitet. Am 16.09.2025 hat das Amtsgericht Köln die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen und Rechtsanwalt Sebastian Kindel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam, Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und der vorläufige Verwalter ist zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt. Später, am 19.12.2025, ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Dies deutet darauf hin, dass die Kosten der Masse nicht mehr gedeckt sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH wurde vom Amtsgericht Köln eingeleitet. Am 16.09.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Sebastian Kindel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist zur Zeit des Erlasses der ersten …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH wurde vom Amtsgericht Köln eingeleitet. Am 16.09.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Sebastian Kindel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist zur Zeit des Erlasses der ersten Bekanntmachung noch nicht insolvent, da das Verfahren erst später eröffnet wird. Am 17.08.2026 wird im Rahmen des laufenden Verfahrens die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist auf den 16.11.2026 festgelegt. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen wird ab dem 16.10.2026 elektronisch zur Verfügung gestellt. Am 19.12.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was auf eine Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens hindeutet, wobei die chronologische Abfolge der Bekanntmachungen im Text jedoch das Datum 19.12.2025 für die Anzeige der Masseunzulänglichkeit und den 17.08.2026 für die Forderungsprüfung nennt. Da die Bekanntmachung zur Forderungsprüfung das späteste Datum (17.08.2026) aufweist, ist dies der aktuellste Verfahrensstand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 394/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447 eingetragenen Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, Kölner Str. 55, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalie Davis-Wittmers, Kölner St…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 394/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447 eingetragenen Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, Kölner Str. 55, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalie Davis-Wittmers, Kölner Str. 55, 50226 Frechen
ist am 19.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70k IN 394/25
Amtsgericht Köln, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 394/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447 eingetragenen Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, Kölner Str. 55, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalie Davis-Wittmers,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 394/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447 eingetragenen Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, Kölner Str. 55, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalie Davis-Wittmers, Kölner Str. 55, 50226 Frechen
Geschäftszweig: die Elektroinstallation mit allen dazugehörigen Nebentätigkeiten.
ist am 16.09.2025, um 15:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 394/25
Amtsgericht Köln, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 394/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447 eingetragenen Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, Kölner Str. 55, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalie Davis-Wittmers, Barbarast…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 394/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447 eingetragenen Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, Kölner Str. 55, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalie Davis-Wittmers, Barbarastr. 46, 50226 Frechen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
16.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
16.10.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 394/25
Amtsgericht Köln, 17.08.2026
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