Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
YOURSKIN Köln GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Breitestraße 147-151, 50667 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 121556
EUID
DER3306.HRB121556
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 433/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Paul Abel
Adresse
Uterer Anger 3, 80331 München
Termine & Fristen
Antragstellung
10.10.2025
Beschluss
19.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Betrtieb eines dermatologischen Instituts insbesondere zur Durchführung hochmoderner Laserbehandlungen zur dauerhaften Haar- und Tattooentfernung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat über das Vermögen der YOURSKIN Köln GmbH, eingetragen im Handelsregister unter HRB 121556, das Insolvenzeröffnungsverfahren geführt. Der am 10.10.2025 von der Schuldnerin gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ist abgewiesen worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin bzw. der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 1 InsO zu, welches innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingelegt werden muss. Das Gerichtsurteil ist am 19.12.2025 datiert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 433/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121556 eingetragenen YOURSKIN Köln GmbH, Breitestraße 147 - 151, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Tobias Huber, Breitestr. 147 - …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 433/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121556 eingetragenen YOURSKIN Köln GmbH, Breitestraße 147 - 151, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Tobias Huber, Breitestr. 147 - 151, 50667 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Paul Abel, Unterer Anger 3, 80331 München
wird der am 10.10.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Köln, 19.12.2025
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