Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Maschinen- und Betriebshilfering Freiberg und Umgebung e.V. ist am 01.06.2025 um 08:45 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhard Klose bestellt worden, der beauftragt wurde, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.07.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 01.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 596/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Maschinen- und Betriebshilfering Freiberg und Umgebung e.V., Bobritzschtalstraße 95, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, Amtsgericht Chemnitz , VR 10288
vertreten durch den Vorstand Ulrich Goldbach
vertreten du…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 596/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Maschinen- und Betriebshilfering Freiberg und Umgebung e.V., Bobritzschtalstraße 95, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, Amtsgericht Chemnitz , VR 10288
vertreten durch den Vorstand Ulrich Goldbach
vertreten durch den Vorstand Hubert Bourgeois
ergeht am 01.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Maschinenverleih und Dienstleistungen) wird am 01.06.2025 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.07.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 01.09.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 596/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Maschinen- und Betriebshilfering Freiberg und Umgebung e.V., Bobritzschtalstraße 95, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, Amtsgericht Chemnitz , VR 10288
vertreten durch den Vorstand Ulrich Goldbach
ve…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 596/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Maschinen- und Betriebshilfering Freiberg und Umgebung e.V., Bobritzschtalstraße 95, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, Amtsgericht Chemnitz , VR 10288
vertreten durch den Vorstand Ulrich Goldbach
vertreten durch den Vorstand Hubert Bourgeois
- wurde am 09.04.2025 um 16:25 Uhr Reinhard Klose, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, Website www.sanierungskultur.de, Telefax 0371 4446111, Telefon geschäftlich 0371 444610, Email geschäftlich klose@floether-wissing.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.