Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maschinenbau und Plastverarbeitung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Weinlager 8, 06526 Sangerhausen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 200170
EUID
DEW1215.HRB200170
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 423/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung Stellungnahme
08.04.2026
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb einschließlich Import und Export von Maschinen, Ausrüstungen und Plasterzeugnissen sowie die Produktion von Kunststoffprodukten, sowohl gespritzt als auch extrudiert. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen jeglicher Art im In- und Ausland zu beteiligen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder Unternehmensverträge mit ihnen zu schließen und zu vollziehen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau und Plastverarbeitung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 08.04.2026 den Schuldnergläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum ergänzenden Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 31.03.2026 gegeben. Die Frist hierfür beträgt drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung. Mit Beschluss vom 15.05.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Da die festgesetzten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen sind, erfolgt eine auszugsweise Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Die genaue Höhe der Vergütung und Auslagen wird im Text nicht beziffert. Gegen die Entscheidung vom 15.05.2026 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 423/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau und Plastverarbeitung GmbH, Weinlager 8, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 200170), vertr. d.: 1. Dieter Mankiewicz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Hans Vaupel, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubiger…
59 IN 423/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau und Plastverarbeitung GmbH, Weinlager 8, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 200170), vertr. d.: 1. Dieter Mankiewicz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Hans Vaupel, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den ergänzenden Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 31.03.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 423/15. In dem Insolvenzverfahren Maschinenbau und Plastverarbeitung GmbH, Weinlager 8, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 200170), vertr. d.: 1. Dieter Mankiewicz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Hans Vaupel, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss …
Geschäfts-Nr.: 59 IN 423/15. In dem Insolvenzverfahren Maschinenbau und Plastverarbeitung GmbH, Weinlager 8, 06526 Sangerhausen (AG Stendal, HRB 200170), vertr. d.: 1. Dieter Mankiewicz, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Hans Vaupel, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 15.05.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 31.03.2026. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung mit einem Gesamtzuschlag von % zur Regelvergütung für den Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Bearbeitung von rechtlichen Problemen; besondere Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschusssitzungen, spezielle Verwertungsprobleme, sowie Anzahl der Gläubiger., welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt wird.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 15.05.2026.
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