Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schorre Veranstaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Willy-Brandt-Straße 78, 06110 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 28983
EUID
DEW1215.HRB28983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 123/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Poppe
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.02.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
08.04.2026
Schlusstermin
08.05.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer Diskothek sowie die Durchführung von Tanz- und Konzertveranstaltungen sowie dazugehöriger Nebenleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schorre Veranstaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Halle (Saale) anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Poppe hat dem Gericht eine Schlussverteilung angezeigt. Das Gericht hat der Zustimmung zur Schlussverteilung mit Beschluss vom 08.04.2026 stattgegeben. Als Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde der 08.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Zudem ist eine weitere Forderungsanmeldung bis zum Stichtag möglich. Eine ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Vorhergehend hatte das Gericht am 19.12.2025 die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und einen besonderen Prüfungstermin auf den 13.02.2026 bestimmt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist durch Beschluss vom 20.05.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 123/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der…
59 IN 123/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 27.11.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 123/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis…
59 IN 123/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Poppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 67.206,42 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.055.936,29 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 123/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196…
59 IN 123/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 123/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete…
59 IN 123/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 123/22. In dem Insolvenzverfahren Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzg…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 123/22. In dem Insolvenzverfahren Schorre Veranstaltungs GmbH, Willy-Brandt-Str. 78, 06110 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 28983), vertr. d.: Ronny Böhme, Emil-Schuster-Str. 16, 06118 Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 20.05.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 27.11.2025. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung mit einem Gesamtzuschlag von % zur Regelvergütung für den Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung des Belegwesens und fehlende Mitwirkung , welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt wird.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 20.05.2026.
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