Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden VR 4046
EUID
DEM1906.VR4046
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 148/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt
Kanzlei
Schiebe und Collegen Insolvenverwaltung
Adresse
Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz
Telefon
06131 - 61923 0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.01.2026
Schlusstermin
18.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., vertreten durch Mathias Buzczko, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 20.01.2026 bestimmt ist. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt hat angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 43.091,35 EUR (abzüglich noch zu berücksende Kosten und Verbindlichkeiten) zur Verfügung steht, während Insolvenzforderungen in Höhe von 205.166,99 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 18.08.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 148/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., Untergasse 17A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , VR 4046), vertr. d.: Mathias Buzczko, Mainweg 23, 65239 Hochheim, (1. Vorsitzender), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt…
10 IN 148/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., Untergasse 17A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , VR 4046), vertr. d.: Mathias Buzczko, Mainweg 23, 65239 Hochheim, (1. Vorsitzender), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 67.026,96 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 3.170,43 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von % ergibt.
Für die Betriebsfortführung, sowie den Sanierungsbemühungen ist ein Zuschlag in Höhe von % gerechtfertigt.
In einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung sowie des Abschlages aufgrund der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein Zuschlag in Höhe von % als angemessen erachtet.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 148/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., Untergasse 17A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , VR 4046), vertr. d.: Mathias Buzczko, Mainweg 23, 65239 Hochheim, (1. Vorsitzender), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsste…
10 IN 148/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., Untergasse 17A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , VR 4046), vertr. d.: Mathias Buzczko, Mainweg 23, 65239 Hochheim, (1. Vorsitzender), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt, Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131 - 61923 0, Fax: 06131 - 61923 11, E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 43.091,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 205.166,99 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 148/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., Untergasse 17A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , VR 4046), vertr. d.: Mathias Buzczko, Mainweg 23, 65239 Hochheim, (1. Vorsitzender), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stich…
10 IN 148/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., Untergasse 17A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , VR 4046), vertr. d.: Mathias Buzczko, Mainweg 23, 65239 Hochheim, (1. Vorsitzender), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 148/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., Untergasse 17A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , VR 4046), vertr. d.: Mathias Buzczko, Mainweg 23, 65239 Hochheim, (1. Vorsitzender), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
10 IN 148/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Massenheimer Tennisverein MTV77 e.V., Untergasse 17A, 65239 Hochheim (AG Wiesbaden , VR 4046), vertr. d.: Mathias Buzczko, Mainweg 23, 65239 Hochheim, (1. Vorsitzender), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.09.2025
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