Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saone Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Waldstraße 8a, 56412 Niederelbert
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 7390
EUID
DEM1710.HRB7390
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 175/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Termine & Fristen
Aufhebung
05.05.2026
Festsetzung Vergütung
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung, die Bebauung, die Sanierung und Vermarktung von Liegenschaften sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung von Vermögen und Beteiligungen sowie die Veräußerung von Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saone Invest GmbH ist der Insolvenzantrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden. Das Verfügungsverbot und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind aufgehoben worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird bekannt gemacht, wobei dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet wird, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittelbelehrungen bezüglich der sofortigen Beschwerde und der befristeten Erinnerung sind enthalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 175/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saone Invest GmbH, Waldstraße 8 a, 56412 Niederelbert (AG Wetzlar, HRB 7390), vertr. d.: Olaf Bothe, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Insolvenzantrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden. das …
3 IN 175/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saone Invest GmbH, Waldstraße 8 a, 56412 Niederelbert (AG Wetzlar, HRB 7390), vertr. d.: Olaf Bothe, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Insolvenzantrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden. das Verfügungsverbot und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind ebenfalls aufgehoben worden.
Amtsgericht Wetzlar, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 175/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saone Invest GmbH, Waldstraße 8 a, 56412 Niederelbert (AG Wetzlar, HRB 7390), vertr. d.: Olaf Bothe, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko fes…
3 IN 175/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saone Invest GmbH, Waldstraße 8 a, 56412 Niederelbert (AG Wetzlar, HRB 7390), vertr. d.: Olaf Bothe, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Beträge waren antragsgemäß festzusetzen.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 15.05.2026
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