Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SUN Bavaria ApS & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 202458
EUID
DEP2305.HRA202458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 38/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
07.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN Bavaria ApS & Co.KG ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste, hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 17.148,06 EUR, wobei die Insolvenzmasse 17.076,29 EUR und die erstattungsfähige Vorsteuer 71,77 EUR umfasste. Aufgrund der relativ großen Masse bei nur einer zu prüfenden Forderungsanmeldung und unterdurchschnittlichen Verfahrensanforderungen wurde ein Abschlag von 20 % gemäß § 3 Abs. 2 InsVV vorgenommen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 38/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN Bavaria ApS & Co.KG, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover (AG Hannover, HRA 202458), vertr. d.: 1. Komplementarselskabet Sunbuild ApS, Skanderborg, DÄNEMARK, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carsten Bruun Ma…
908 IN 38/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN Bavaria ApS & Co.KG, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover (AG Hannover, HRA 202458), vertr. d.: 1. Komplementarselskabet Sunbuild ApS, Skanderborg, DÄNEMARK, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carsten Bruun Madsen, (Direktor), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 38/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN Bavaria ApS & Co.KG, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover (AG Hannover, HRA 202458), vertr. d.: 1. Komplementarselskabet Sunbuild ApS, Skanderborg, DÄNEMARK, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carsten Bruun Ma…
908 IN 38/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN Bavaria ApS & Co.KG, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover (AG Hannover, HRA 202458), vertr. d.: 1. Komplementarselskabet Sunbuild ApS, Skanderborg, DÄNEMARK, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carsten Bruun Madsen, (Direktor), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschluss vom 13.09.2023
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 17.076,29 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 71,77 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 17.148,06 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Nach Ansicht des Gerichts sind die Voraussetzungen für die Abschlagstatbestände nach § 3 Abs. 2 Buchst. d) bzw. e) InsVV im vorliegendem Fall erfüllt, weshalb ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen ist. Die Masse ist gemessen an den Anforderungen des Verfahrens relativ groß und es gab nur eine Forderungsanmeldung zu prüfen. Die einzige Einnahme in diesem Verfahren war eine Quotenzahlung aus einem anderen Insolvenzverfahren. Die Schuldnerin hat zu keiner Zeit ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen (vgl. auch S. 5 des Schlussberichtes). Gegenüber einem gedachten "Normalverfahren" waren in diesem Verfahren die Anforderungen vergleichsweise unterdurchschnittlich.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.03.2024
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