Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maxim Baugesellschaft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bahnhofstraße 113, 56170 Bendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 26109
EUID
DET2210V.HRB26109
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 159/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Adresse
Rheinzollstr. 16, 56068 Koblenz
Telefon
0261-45099992-0
E-Mail
Termine & Fristen
Veräußerungsverbot
23.06.2026 , 12:34 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.06.2026 , 14:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind die Sanierung von Gebäuden, die Natursteinverarbeitung und dessen Verlegung sowie der Trockenbau, die Designplanung und die Gartengestaltung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der Maxim Baugesellschaft GmbH ist am 23.06.2026 mit einem allgemeinen Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO versehen worden. Am 25.06.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Drittschuldner werden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Maxim Baugesellschaft GmbH, Bahnhofstraße 113, 56170 Bendorf, weitere Geschäftsräume: Rudolf-Diesel-Str. 3, 56220 Urmitz (AG Koblenz, HRB 26109),
vertreten durch: Maxim Suhopalov, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtig…
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Maxim Baugesellschaft GmbH, Bahnhofstraße 113, 56170 Bendorf, weitere Geschäftsräume: Rudolf-Diesel-Str. 3, 56220 Urmitz (AG Koblenz, HRB 26109),
vertreten durch: Maxim Suhopalov, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Kiehl, Waldstraße 33, 56206 Hilgert, wird heute, am 23.06.2026 um 12:34 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 23.06.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 159/26
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 159/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Maxim Baugesellschaft GmbH, Bahnhofstraße 113, 56170 Bendorf, weitere Geschäftsräume: Rudolf-Diesel-Str. 3, 56220 Urmitz (AG Koblenz, HRB 26109), vertr. d.: Maxim Suhopalov, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung …
21 IN 159/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Maxim Baugesellschaft GmbH, Bahnhofstraße 113, 56170 Bendorf, weitere Geschäftsräume: Rudolf-Diesel-Str. 3, 56220 Urmitz (AG Koblenz, HRB 26109), vertr. d.: Maxim Suhopalov, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Rheinzollstr. 16, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-45099992-0, Fax: 0261-45099992-9, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 25.06.2026
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