Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maximilian & Benedikt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 106549
EUID
DER3306.HRB106549
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 63/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Stefan Sprinz
Adresse
Am Volkspark 1, 50321 Brühl
Telefon
02232 - 1515132
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.03.2026 , 10:06 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 10:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.07.2026
Berichtstermin
26.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Beratung, der Vertrieb, die Instandsetzung und Wartung von genormten Bauteilen, insbesondere für Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 27.03.2026 um 10:06 Uhr vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Maximilian & Benedikt GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Stefan Sprinz bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, und Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Am 01.06.2026 um 10:09 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung eröffnet worden. Stefan Sprinz ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 27.07.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 26.08.2026 angesetzt. Bis zu diesem Stichtag können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 06.08.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 63/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Maximilian & Benedikt GmbH, Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eugenia Welz, Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl
Geschäftszweig: die Beratung, der Vertrieb, die Inst…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 63/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Maximilian & Benedikt GmbH, Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eugenia Welz, Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl
Geschäftszweig: die Beratung, der Vertrieb, die Instandsetzung und Wartung von genormten Bauteilen, insbesondere für Immobilien
ist am 27.03.2026, um 10:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 63/26
Amtsgericht Köln, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 63/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106549 eingetragenen Maximilian & Benedikt GmbH, Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eugenia Welz, Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl
Geschäftszweig: …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 63/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106549 eingetragenen Maximilian & Benedikt GmbH, Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eugenia Welz, Hermülheimer Str. 3a, 50321 Brühl
Geschäftszweig: die Beratung, der Vertrieb, die Instandsetzung und Wartung von genormten Bauteilen, insbesondere für Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 10:09 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl, Telefon: 02232 - 1515132.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Warenlagers der Schuldnerin im Ganzen oder von Teilen hiervon - auch an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70e IN 63/26
Amtsgericht Köln, 01.06.2026
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