Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
mecorad GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gottfried-Hagen-Straße 60-62, 51105 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 33212
EUID
DEU1206.HRB33212
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 60/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering
Adresse
Sachsenring 69, 50677 Köln
Telefon
0221 99 22 30-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.03.2026 , 16:59 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 10:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.07.2026
Berichtstermin
26.08.2026 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
26.08.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Mess- und Regelungstechnik für die Industrieautomation sowie der weiteren Anwendungsentwicklung auf Grundlage der durch Sensorik erfassten Daten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der mecorad GmbH ist am 01.06.2026 um 10:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, der bereits am 26.03.2026 mit Sicherungsmaßnahmen beauftragt wurde. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.07.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 26.08.2026 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des endgültigen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Zudem ist am 02.06.2026 angezeigt worden, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, Herrn Cagdas Cumhur Ünlüer, Gottfried-Hagen-Str. 60 - 62, 51105 Köln und Herrn Andreas Heutz, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln
wird heute, am 26.03.2026, um 16:59 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, Tel.: 0221 99 22 30-0 , Fax 0221 99 22 3035 bestellt. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gilt als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (EUInsVO). Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 23.03.2026 fort.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Köln, 26.03.2026 Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, Herrn Cagdas Cumhur Ünlüer, Gottfried-Hagen-Str. 60 - 62, 51105 Köln und Herrn Andreas Heutz, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln
ist am 26.03.2026, um 16:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 60/26
Amtsgericht Köln, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-Straße 60 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, Herrn Cagdas Cumhur Ünlüer, Gottfried-Hagen-Str. 60 - 62, 51105 Köln und Herrn Andreas Heutz, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln
Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Oliver Ruhe-Schweigel, ks rechtsanwälte + notare, Gutenbergstr. 43, 45128 Essen,
ist am 02.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70e IN 60/26
Amtsgericht Köln, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, Herrn Ca…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 60/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 33212 eingetragenen mecorad GmbH, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Banaszak, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln, Herrn Cagdas Cumhur Ünlüer, Gottfried-Hagen-Str. 60 - 62, 51105 Köln und Herrn Andreas Heutz, Gottfried-Hagen-Straße 60 - 62, 51105 Köln
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Mess- und Regelungstechnik für die Industrieautomation sowie der weiteren Anwendungsentwicklung auf Grundlage der durch Sensorik erfassten Daten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 26.08.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70e IN 60/26
Amtsgericht Köln, 01.06.2026
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