Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
maxINtime GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Jakob-Hasslacher-Straße 4, 56070 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 23459
EUID
DET2210V.HRB23459
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 103/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Mechthild Greve
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung Vergütung/Auslagen
19.02.2025
Beschlussfestsetzung
10.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erstellung und Verkauf von Software aller Art, insbesondere die Erstellung von digitalen Checklisten für die Gastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der maxINtime GmbH ist anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Mechthild Greve, hat mit Schriftsatz vom 19.02.2025 die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Koblenz hat diese Festsetzung durch Beschluss bekannt gemacht. Die Berechnungsmasse beträgt 176.784,67 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO ein Bruchteil von 25 % an Vergütung zu, zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 15 %. Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gemäß §§ 8 Abs. 3 und 7 InsVV festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde oder, falls von einem Rechtspfleger getroffen, die befristete Erinnerung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der maxINtime GmbH, Jakob-Hasslacher-Str. 4, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 23459), vertr. d.: 1. Daniel Schwanitz, (Geschäftsführer), 2. Thomas Georg Zydeck, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwältin Mecht…
21 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der maxINtime GmbH, Jakob-Hasslacher-Str. 4, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 23459), vertr. d.: 1. Daniel Schwanitz, (Geschäftsführer), 2. Thomas Georg Zydeck, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwältin Mechthild Greve festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.02.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 176.784,67 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Hinsichtlich des Zuschlags in Höhe von 15 % wird auf die Ausführungen im Vergütungsantrag verwiesen. Die Erhöhung ist dem Grund und der Höhe nach angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 10.04.2025
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