Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAXIT4U GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 20823
EUID
DET2210V.HRA20823
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
102/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Termine & Fristen
Bekanntmachung der Vergütungsfestsetzung
10.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAXIT4U GmbH & Co. KG ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Die Festsetzung basiert auf einer Berechnungsmasse von 167.650,98 EUR. Es wurde eine Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO in Höhe von 25 % der sich aus den §§ 1, 2 InsVV ergebenden Vergütung ermittelt. Aufgrund von Haftungsrisiken und Verhandlungen zur Übernahme erfolgte ein vergütungserhöhender Zuschlag von 15 %. Die Auslagen richten sich nach § 8 Abs. 3 InsVV und die Umsatzsteuer nach § 7 InsVV. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz eingesehen werden. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 102/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAXIT4U GmbH & Co. KG, Jakob-Hasslacher-Str. 4, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 20823), vertr. d.: 1. MAXIT4U Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz, HRB 22238), Jakob-Hasslacher-Str. 4, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), 2. Daniel Schwanitz, (Geschäftsführer), sind Ver…
21 IN 102/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAXIT4U GmbH & Co. KG, Jakob-Hasslacher-Str. 4, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 20823), vertr. d.: 1. MAXIT4U Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz, HRB 22238), Jakob-Hasslacher-Str. 4, 56070 Koblenz, (Gesellschafter), 2. Daniel Schwanitz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 167.650,98 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Im Hinblick auf die Haftungsrisiken sowie die Verhandlungen zur Übernahme wird ein vergütungserhöhender Zuschlag von 15 % als gerechtfertigt angesehen. Die Erhöhung von 4.563,57 € ist im Vergleich zur Realisierung eines Vorschusses auf den Kaufpreis in Höhe von 10.000,00 € nicht unangemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 10.04.2025
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