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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayberg Sicherheit und Dienstleistungs GmbH sind am 23.05.2025 vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Anordnung umfasst unter anderem die Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin sowie ein Zahlungsverbot für Drittschuldner. Am 10.03.2025 ist ein Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen. Das Verfahren ist jedoch am 19.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die zuvor am 23.05.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind durch Beschluss vom 19.01.2026 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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