Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28125
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hahnerberger Straße 32, 42349 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 28125
EUID
DER1608.HRB28125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 303/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Exner
Adresse
Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg
Telefon
0911 951285-0
Termine & Fristen
Eröffnung
17.01.2025 , 16:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.02.2025
Berichtstermin
17.04.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
17.04.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wird vom Amtsgericht Wuppertal behandelt. Der ursprüngliche Termin war für den 04.04.2025 angesetzt, wurde jedoch aufgrund des Verhinderungs des Insolvenzverwalters auf den Donnerstag, den 17.04.2025 um 09:00 Uhr verlegt. Dieser findet im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal statt. Das Verfahren ist in der Phase eines laufenden Termins.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist am 17.01.2025 um 16:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 09.10.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Exner ernannt worden. Die Forderungen der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist am 17.01.2025 um 16:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 09.10.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Exner ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, war ursprünglich für den 04.04.2025 angesetzt. Dieser Termin ist aufgrund des Verhinderungs des Insolvenzverwalters auf den 17.04.2025 um 09:00 Uhr verlegt worden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 11.03.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 303/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28125 eingetragenen Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hahnerberger Str. 32, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kru…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 303/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28125 eingetragenen Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hahnerberger Str. 32, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kruft, Hahnerberger Str. 32, 42349 Wuppertal
wird der Termin vom 04.04.2025 verlegt auf
Donnerstag, 17.04.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Verhinderung des Insolvenzverwalters.
504 IN 303/24
Amtsgericht Wuppertal, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 303/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28125 eingetragenen Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hahnerberger Str. 32, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kruft, Hahnerberger Str. 32, …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 303/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28125 eingetragenen Mayer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hahnerberger Str. 32, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kruft, Hahnerberger Str. 32, 42349 Wuppertal
Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen Vermögens
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 17.01.2025, um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg, Telefon: 0911 951285-0, Fax: 0911 95128510.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 04.04.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO): die Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrenskontos bei der Deutschen Bank, IBAN: DE07 7607 0012 0325 5312 16, BIC: DEUTDEMM760, als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 303/24
Wuppertal, 17.01.2025
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