Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MBS Security UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 246122
EUID
DEF1103R.HRB246122
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 76/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt
Adresse
Loschwitzer Straße 32, 01309 Dresden
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
03.12.2025
Einsichtnahme Unterlagen
17.12.2025
Berichts- und Prüfungstermin
14.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBS Security UG (haftungsbeschränkt) ist am 22.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 03.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann elektronisch erfolgen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.12.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 14. Januar 2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBS Security UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 246122 B), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Taha, Zustelladresse: Mahlower Straße 43, 15831 Blankenfelde-Mahlow, Gegenstand: Objektschutz, insbesondere Veranstaltungs…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBS Security UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 246122 B), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Taha, Zustelladresse: Mahlower Straße 43, 15831 Blankenfelde-Mahlow, Gegenstand: Objektschutz, insbesondere Veranstaltungssicherheit, Brandschutz u.a., eingetragener Sitz: Berlin wurde am 22.10.2025, um 14:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Loschwitzer Straße 32, 01309 Dresden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 14. Januar 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 22.10.2025
Az.: 63 IN 76/25
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