Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 23876
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Insolvenzprofil
mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Tonnerestraße 49, 56410 Montabaur
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 23876
EUID
DET2214V.HRB23876
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 99/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Schümann
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen Antrag
30.05.2026
Stichtag Gläubigerversammlung/Einstellung
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbau, Verputzarbeiten sowie Holz- und Bautenschutz
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Schümann hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Die Berechnungsmasse beträgt 5.000,00 EUR, woraus sich eine Regelvergütung ergibt, die um 100 % erhöht wurde. Zudem wurden Mindestvergütung (1.000,00 EUR), Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt. Die Verwertung ist abgeschlossen. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung zum Zwecke der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse ist der 07.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung und gegen die Schlussrechnung eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 99/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt), Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23876), vertr. d.: Gülbeyaz Colak, Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thoma…
14 IN 99/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt), Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23876), vertr. d.: Gülbeyaz Colak, Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Schümann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen
EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Es gilt § 207 Abs. 3 InsO.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 5.000,00 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Länge des Verfahrens steht in krassem Unverhältnis zur erzielten Masse. Auch wurden in dieser Zeit Rechtstreitigkeiten geführt, die keinen dem Zeitaufwand entsprechenden Niederschlag in der erwirtschafteten Masse ergaben. Der beantragte Zuschlag von 100 % ist berechtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 99/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt), Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23876), vertr. d.: Gülbeyaz Colak, Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entsp…
14 IN 99/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt), Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23876), vertr. d.: Gülbeyaz Colak, Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verwertung ist abgeschlossen. Ein Vorschuss für eine weitere Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist darum entbehrlich.
Amtsgericht Montabaur, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 99/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt), Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23876), vertr. d.: Gülbeyaz Colak, Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thoma…
14 IN 99/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt), Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23876), vertr. d.: Gülbeyaz Colak, Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Schümann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Auslagen
EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 99/17: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt), Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23876), vertr. d.: Gülbeyaz Colak, Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung …
14 IN 99/17: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der mdx bau colak UG (haftungsbeschränkt), Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 23876), vertr. d.: Gülbeyaz Colak, Sonnenblumenweg 7, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Amtsgericht Montabaur, 15.07.2026
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