Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Spedition Bonikowski GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Obere Bergstraße 5, 56244 Leuterod
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 29958
EUID
DET2214V.HRB29958
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 125/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Theile
Adresse
Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a. d. Lahn
Telefon
06431 77990-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Speditions- und Frachtführergeschäften jeder Art, insbesondere Flüssigkeitstransport.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Montabaur hat am 08.06.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Spedition Bonikowski GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Marianne Bonikowski und Mark Heumann, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Theile bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 125/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spedition Bonikowski GmbH, Obere Bergstr. 5, 56244 Leuterod (AG Montabaur, HRB 29958),
vertreten durch: 1. Marianne Bonikowski, Obere Bergstr. 5, 56244 Leuterod, (Geschäftsführer), 2. Mark Heumann, Obere Bergstraße 5, 56244 Leuterod, (Geschäftsführer…
14 IN 125/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spedition Bonikowski GmbH, Obere Bergstr. 5, 56244 Leuterod (AG Montabaur, HRB 29958),
vertreten durch: 1. Marianne Bonikowski, Obere Bergstr. 5, 56244 Leuterod, (Geschäftsführer), 2. Mark Heumann, Obere Bergstraße 5, 56244 Leuterod, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Theile, Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431 77990-0, Fax: 06431 77990-35, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 08.06.2026
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