Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schneider Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Theresienstraße 22, 04129 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 29375
EUID
DEU1308.HRB29375
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2152/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Sonderinsolvenzverwalter
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026
Berichtigung Eröffnungsbeschluss
05.02.2026
Vertagung Prüfung der Forderungen
15.04.2026
Frist zur Widerspruchserklärung
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Auto-Schneider GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig, deren Gesellschaftszweck der Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatzteilen und Zubehör sowie der Betrieb einer Reparaturwerkstatt ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH ist mit Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2026 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Die Registernummer der Schuldnerin wurde im Nachgang zum Eröffnungsbeschluss berichtigt und lautet nun HRB 29375. Die Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 3 sowie 7 bis 64 ist vertagt worden, da diese aus rechtlichen Gründen bisher nicht geprüft werden konnten. Den Beteiligten steht eine Frist zur Einlegung von Widersprüchen gegen die vorgenannten Forderungen bis zum 10.06.2026 offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29375
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider
vertreten durch den Geschäftsführer Claus Schneider
er…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29375
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider
vertreten durch den Geschäftsführer Claus Schneider
erging am 15.04.2026 folgender Beschluss:
Die Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 3 sowie 7 bis 64 der Tabelle wird vertagt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis 10.06.2026 Widersprüche gegen die vorgenannten Forderungen schriftlich gegenüber dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Sraße 64, 04275 Leipzig unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens zu erklären.
Gründe
Obwohl die Gläubiger alle notwendigen Schritte (Anmeldung beim Verwalter) getätigt haben, konnten die Forderungen bisher aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht geprüft werden.
Durch die Vertagung werden die Beteiligten - insbesondere der heute bestellte Sonderinsolvenzverwalter - ohne Rechtsnachteile in die Lage versetzt, sich in angemessener Frist zur Sache zu äußern.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29375
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider
ergeht am 05.02.2026 nachfolgende …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29375
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider
ergeht am 05.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.02.2026 wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die Registernummer der Schuldnerin richtig lautet
HRB 29375.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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