Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEDIA INTEGREAT GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hauptstr. 43, 01848 Hohnstein OT Ehrenberg
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 10608
EUID
DEU1104.HRA10608
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
562 IN 894/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Stauffenbergallee 5, 01099 Dresden
Telefon
0351 41886648 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
21.11.2024 , 18:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.01.2025
Frist für Anträge und Stellungnahmen
21.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIA INTEGREAT GmbH & Co. KG ist anhängig. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die MEDIA INTEGREAT WORKS GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Anna Rikhter-Schneider. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 562 IN 894/24 geführt. Mit Schreiben vom 11.02.2025, das am 12.02.2025 bei Gericht eingegangen ist, hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIA INTEGREAT GmbH & Co. KG ist am 21.11.2024 um 18:40 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 02.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIA INTEGREAT GmbH & Co. KG ist am 21.11.2024 um 18:40 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 02.01.2025. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 21.02.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Später hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht mit Schreiben vom 11.02.2025 (Eingang am 12.02.2025) die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 894/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIA INTEGREAT GmbH & Co. KG, OT Ehrenberg Hauptstraße 43, 01848 Hohnstein, Amtsgericht Dresden , HRA 10608
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEDIA INTEGREAT WORKS GmbH; d. vertrete…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 894/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIA INTEGREAT GmbH & Co. KG, OT Ehrenberg Hauptstraße 43, 01848 Hohnstein, Amtsgericht Dresden , HRA 10608
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEDIA INTEGREAT WORKS GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Anna Rikhter-Schneider
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht mit Schreiben vom 11.02.2025, bei Gericht eingegangen am 12.02.2025, die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/562 IN 894/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIA INTEGREAT GmbH & Co. KG, OT Ehrenberg Hauptstraße 43, 01848 Hohnstein, Amtsgericht Dresden , HRA 10608
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEDIA INTEGREAT WORKS GmbH; d. vert…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/562 IN 894/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIA INTEGREAT GmbH & Co. KG, OT Ehrenberg Hauptstraße 43, 01848 Hohnstein, Amtsgericht Dresden , HRA 10608
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MEDIA INTEGREAT WORKS GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Anna Rikhter-Schneider
- wurde am 21.11.2024 um 18:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Stauffenbergallee 5, 01099 Dresden, Email geschäftlich: info@berner-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0351 41886648 0 Telefax: 0351 41886648 9
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.01.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.02.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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