Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ARGUS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 26222
EUID
DEU1104.HRB26222
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
561 IN 1280/18
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Corina Rocho
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
17.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Dresden hat am 17.02.2025 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters antragsgemäß festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurde ein Betrag in Höhe von 230.101,54 EUR zu Grunde gelegt. Ferner wurde ein Zuschlag von 70 Prozent zuzüglich der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV sowie der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt. Der Beschluss liegt zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei vorheriger Zustellung ab dem Tag der Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS GmbH, Schliebenstraße 18, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 26222
vertreten durch die Geschäftsführerin Corina Rocho
wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 17.02.2025 antr…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS GmbH, Schliebenstraße 18, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 26222
vertreten durch die Geschäftsführerin Corina Rocho
wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 17.02.2025 antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 230.101,54 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner ein Zuschlag von 70 Prozent zzgl. der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
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